{"id":712,"date":"2017-03-20T15:23:44","date_gmt":"2017-03-20T14:23:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.elternverein-veltheim.ch\/wordpress\/?page_id=712"},"modified":"2021-05-26T14:41:30","modified_gmt":"2021-05-26T12:41:30","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/testphp.elternverein-veltheim.ch\/?page_id=712","title":{"rendered":"statuten"},"content":{"rendered":"<div class=\"statuten-text\">\n<h3>1. Name und Sitz<\/h3>\n<p>Unter dem Namen Elternverein Winterthur-Veltheim besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in Winterthur-Veltheim.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>2. Zweck<\/h3>\n<p>2.1. &nbsp; Der Verein setzt sich in Veltheim ein:<\/p>\n<p>\u2013 &nbsp; F\u00fcr eine verantwortungsbewusste, zeitgem\u00e4sse Erziehung zum Wohle der Kinder, der Jugendlichen und der Eltern, sowie<\/p>\n<p>\u2013 &nbsp; F\u00fcr eine kinder- und jugendgerechte Umwelt<\/p>\n<p>2.2. &nbsp; Der Verein bietet Gelegenheit f\u00fcr Kontakte unter Eltern und Kindern.<\/p>\n<p>2.3. &nbsp; Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>3. Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>3.1. &nbsp; Die Mitgliedschaft im Verein steht allen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen offen, welche den Zweck und die Zielsetzungen des Vereins im Rahmen von Ziffer 2 der Statuten unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>3.2. &nbsp; Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zul\u00e4ssig. Die Mitgliedschaft erlischt nach Eingang der schriftlichen Austrittserkl\u00e4rung beim Vorstand. Erfolgt der Austritt w\u00e4hrend des Rechnungsjahres, ist der volle Mitgliederbeitrag f\u00fcr das betreffende Rechnungsjahr geschuldet bzw. wird der bereits geleistete Mitgliederbeitrag nicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>3.3. &nbsp; Der Vorstand hat jederzeit das Recht, Mitglieder aus dem Verein auszuschliessen, welche den Interessen des Vereins oder dem in Ziffer 2 festgelegten Zweck zuwiderhandeln. Nach erfolgloser Mahnung wird die Mitgliedschaft automatisch aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>4. Organe<\/h3>\n<p>4.1. &nbsp; Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>&#8211; &nbsp; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>&#8211; &nbsp; der Vorstand<\/p>\n<p>&#8211; &nbsp; die RevisorInnen<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>5. Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>5.1. &nbsp; Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils einmal j\u00e4hrlich statt.<\/p>\n<p>5.2. &nbsp; Der Mitgliederversammlung stehen die folgenden Kompetenzen zu:<\/p>\n<p>&#8211; &nbsp; Wahl und Abberufung des Vorstandes und der RevisorInnen;<\/p>\n<p>&#8211; &nbsp; Abnahme der Jahresrechnung und des Gesch\u00e4ftsberichtes sowie D\u00e9chargeerteilung an den Vorstand;<\/p>\n<p>\u2013 &nbsp; Genehmigung des Budgets und Festsetzung des Mitgliederbeitrags;<\/p>\n<p>\u2013 &nbsp; \u00c4nderung und Erg\u00e4nzung der Statuten;<\/p>\n<p>\u2013 &nbsp; Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstandes und g\u00fcltige Antr\u00e4ge der Mitglieder;<\/p>\n<p>&#8211; &nbsp; Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>5.3. &nbsp; Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt ein Mitglied des Vorstandes. Es wird ein Protokoll erstellt.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>6. Ausserordentliche Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>6.1. &nbsp; Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird durchgef\u00fchrt auf schriftliches Begehren von 1\/5 der Mitglieder, auf Wunsch des Vorstandes oder auf Antrag eines Revisors, einer Revisorin. Wird das Begehren durch die Mitglieder oder den Revisor, die Revisorin gestellt, so sind dem Vorstand gleichzeitig die gestellten Antr\u00e4ge bekanntzugeben.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>7. Einladung zur Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>7.1. &nbsp; Zur ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung sind die Mitglieder mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich einzuladen.<\/p>\n<p>7.2. &nbsp; Die in der Mitgliederversammlung zu behandelnden Gesch\u00e4fte sind in der Einladung aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>7.3. &nbsp; Antr\u00e4ge der Mitglieder zuhanden der Mitgliederversammlung sind sp\u00e4testens 14 Tage vor dem Datum der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. Sp\u00e4ter eingereichte Antr\u00e4ge (einschliesslich solche, die in der Versammlung gestellt werden) sind dann zu behandeln, wenn die Mitgliederversammlung zustimmt.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>8. Beschlussfassung<\/h3>\n<p>8.1. &nbsp; Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden durch einfaches Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit steht dem\/der Vorsitzenden der Stichentscheid zu.<\/p>\n<p>8.2. &nbsp;  Beschl\u00fcsse betreffend einer \u00c4nderung von Ziffer 2  der Statuten oder betreffend Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen der Zustimmung von 2\/3 der anwesenden Mitglieder. Antr\u00e4ge betreffs Aufl\u00f6sung des Vereins sind 8 Tage vor der Versammlung allen Mitgliedern schriftliche bekannt zu geben.<\/p>\n<p>8.3. &nbsp; Im Falle einer Aufl\u00f6sung des Vereins ist das nach Begleichung der Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsverm\u00f6gen einer Institution mit \u00e4hnlicher Zielsetzung zu \u00fcberweisen.<\/p>\n<p>8.4. &nbsp; Jedem Mitglied steht eine Stimme zu.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>9. Vorstand<\/h3>\n<p>9.1. &nbsp; Der Vorstand besteht aus 3 bis 9 Mitgliedern, welche Vereinsmitglieder sind. Der Vorstand konstituiert sich selbst.<\/p>\n<p>9.2. &nbsp;  Die Amtsdauer betr\u00e4gt zwei Jahre; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>9.3. &nbsp; F\u00fcr die Beschlussfassung gilt Ziffer 8 der Statuten sinngem\u00e4ss.<\/p>\n<p>9.4. &nbsp; Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und versammelt sich so oft es die Gesch\u00e4fte erfordern. Er vertritt den Verein nach aussen. Zur Erf\u00fcllung einzelner Aufgaben ist der Vorstand befugt, Aussch\u00fcsse oder Arbeitsgruppen einzusetzen. Die Verantwortung verbleibt jedoch in allen F\u00e4llen beim Vorstand.<\/p>\n<p>9.5. &nbsp; Je zwei Vorstandsmitglieder sind zu zweien zeichnungsberechtigt.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>10. Die Revisorinnen \/ die Revisoren<\/h3>\n<p>10.1. &nbsp; Der Verein verf\u00fcgt \u00fcber zwei Revisoren\/Revisorinnen. Diese Kontrollieren die Jahresrechung und die Buchf\u00fchrung des Vereins.<\/p>\n<p>10.2. &nbsp; Die RevisorInnen unterbreiten der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Pr\u00fcfungsbericht und stellen Antrag \u00fcber die D\u00e9chargeerteilung an den Vorstand.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>11. Die Mittel des Vereins<\/h3>\n<p>11.1 &nbsp; Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus Mitgliederbeitr\u00e4gen, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen.<\/p>\n<p>11.2. &nbsp; Die Mitgliederbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich festegesetzt.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<h3>12. Rechnungsjahr<\/h3>\n<p>12.1. &nbsp; Das Rechnungsjahr richtet sich nach dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p>12.2. &nbsp; F\u00fcr die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<p>Mit der Mitgliederversammlung vom 9. M\u00e4rz 2017 treten die neuen Statuten in Kraft.<\/p>\n<p class=\"absatz2\">\n<p style=\"margin-bottom:40px;\"><a href=\"https:\/\/testphp.elternverein-veltheim.ch\/wp-content\/themes\/elternverein\/pdf\/statuten.pdf\">Download<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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